Mittwoch, 25. Januar 2023

Motion betreffend die gesetzliche Verankerung bezüglich der Förderung der Weiterbildung der Basler Bevölkerung

Die Bildungs- und Arbeitsrealität der heutigen Gesellschaft ist im Wandel. Der Regierungsrat nimmt in seinem Bericht zum Anzug Bothe «Fit durch Weiterbildung» darauf Bezug und führt aus, dass - angesichts der Digitalisierung, der Globalisierung und auch der durch die Demographie angestossene Wandel - der Weiterbildung Erwachsener eine Schlüsselrolle zukommt.

Ging es ursprünglich darum, die Bildung flächendeckend für alle zu ermöglichen, so erkannte man in den letzten Jahrzehnten, dass zusätzlich Unterstützung und Förderung von Personen mit Lerndefiziten und finanziellen Benachteiligungen zum Staatsauftrag gehören müssen. Beide Anliegen bleiben wichtig und bedürfen weiterhin der Aufmerksamkeit und Priorisierung durch die staatlichen Organe.

 

Als Weiterentwicklung des primären Ziels der Volksbildung im Sinne einer Grundbildung zur Erreichung der Chancengleichheit soll neu auch die Weiterbildung als volkswirtschaftlicher Mehrwert ins Auge gefasst werden.

 

Verschiedene Vorstösse haben sich in jüngster Zeit mit Fragen der allgemeinen Förderung der Weiterbildung (Bothe), der Weiterbildung für Lehrabgänger (Eichner) und der nachträglichen Erlangung von Grundkompetenzen im Erwachsenenalter (von Falkenstein) befasst.

 

Es sollen nicht nur Defizite behoben oder Motivierte mit knappen finanziellen Mitteln unterstützt werden, sondern auch Menschen, welche mitten im Arbeitsleben bereit sind, durch eine Erhöhung ihres Bildungsstands oder einer Spezialisierung einen Mehrwert für die Gesellschaft und eine qualifiziertere menschliche Ressource für die Wirtschaft zu schaffen. Mit der Förderung der nachfrageorientierten Weiterbildung von Erwachsenen kann eine bessere Beteiligungsquote erreicht und dem Fachkräftemangel zielgerichtet entgegengewirkt werden.

 

Idealerweise soll der Regierungsrat hierfür ein Gesetz betreffend Weiterbildungsbeiträge schaffen, analog dem Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge (SG 491.100). Tatsächlich legt die Kantonsverfassung in §23 fest: Der Staat unterstützt die allgemeine Erwachsenenbildung und erleichtert die Aus- und Weiterbildung durch finanzielle Beiträge oder andere Massnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit.

 

Auf Gesetzesebene wurde bisher jedoch lediglich eine Regelung der Ausbildungsbeiträge, nicht aber der Weiterbildungsbeiträge vorgenommen. Die gesetzliche Regelung der Weiterbildung könnte auch systematisch bei der Standortförderung, im Bereich Arbeit oder Erziehung untergebracht werden, nach Meinung der MotionärInnen wäre es aber wohl sinnvoll, sie möglichst in den Bereichen Erwachsenenbildung (SG 46) oder der Ausbildungsbeiträge (SG 49) aufzuführen.

 

Die MotionärInnen fordern den Regierungsrat entsprechend auf, dem Grossen Rat eine gesetzliche Lösung vorzulegen, in der besonders auf nachstehende Anliegen eingegangen wird:

 

  • Der Kanton Basel-Stadt unterstützt volljährige Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton bei ihrer Weiterbildung.
     
  • Die finanziellen Beiträge richten sich grundsätzlich nach Einkommen und Vermögen.
     
  • Ein besonderer Fokus ist auf LehrabgängerInnen zu richten.
     
  • Der Zugang zu den Beiträgen ist niederschwellig gestaltet, beispielsweise mittels Anspruchs auf Weiterbildungsgutscheine.
     
  • Die Gewährung der Beiträge gilt für ein Weiterbildungsangebot, das eine gewisse Stundenanzahl übersteigt, wobei die Beiträge auch für überjährige Weiterbildungen gewährt werden können.



     

Sandra Bothe, Johannes Sieber, David Jenny, Béla Bartha, David Wüest-Rudin, Michela Seggiani, Edibe Gölgeli, Anouk Feurer, Balz Herter, Annina von Falkenstein, Beatrice Messerli, Claudia Baumgartner, Niggi Daniel Rechsteiner, Oliver Bolliger, Pascal Messerli